Auch die in der Beschwerde weiter vorgebrachten öffentlichen Interessen wie Lärmbelastung, Mehrverkehr, Belastung der Strasse, Unmut der Anwohner im Wohnquartier und der Pendel-Schulbusverkehr mit erheblichen Gefahren für die Kinder sowie der Deponienotstand in der Ostschweiz vermögen an der Verhältnismässigkeit der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nichts zu ändern.