13 - 15 Durchsetzung des Rechts und dem privaten Interesse am Erhalt von geschaffenen Vermögenswerten abzuwägen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_330/2012 vom 22. April 2013 E. 6). Das Bundesgericht betont regelmässig, dass dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung des Grundsatzes der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sehr grosses Gewicht zukomme, weshalb in der Regel bei nicht bloss ganz geringfügigen Verstössen eine Wiederherstellung am Platze sei. Dabei sind erhebliche Kosten in der Regel kein Hindernis für eine Wiederherstellung (vgl. BGE 136 II 359 E. 6;