Ulmann sowie der Bestandesaufnahme der Strasse u. vom 2. März 2020 könne sodann keine Vertrauensgrundlage konstruiert werden. Einerseits seien dieser E-Mail- Verkehr und die Bestandesaufnahme erst erfolgt, als das Terrain zumindest teilweise bereits verändert worden sei, ausserdem sei der Beschwerdeführer nicht Adressat oder Verfasser der E-Mail-Schreiben gewesen und die Bestandesaufnahme der Strasse u. sei erfolgt, um Schäden an der Strasse aufzunehmen.