D. habe auch Dritten gegenüber die Auskunft gegeben, die Ablagerung sei bewilligt und für die Verlegung der Strasse notwendig. Dies habe er auch dem Beschwerdeführer mitgeteilt. Aus all diesen Kontakten mit dem Bezirksrat B. habe der Beschwerdeführer gefolgert, dass er sich im Rahmen der Bewilligung bewege. D. sei bekanntlich Mitglied und Präsident der verfügenden Behörde, mithin habe es sich um die zuständige Behörde gehandelt.