Anhand des E-Mail-Verkehrs vom Januar 2020 zwischen E. und Bauherr Ruedi Ulmann sowie der Bestandesaufnahme der Strasse u. vom 2. März 2020 könne keine Vertrauensgrundlage konstruiert werden. Sowohl die E-Mail-Schreiben wie auch die Bestandesaufnahme seien erst erfolgt, als die Terrainveränderung (zumindest teilweise) bereits gemacht worden sei. Aufgrund der zeitlichen Abfolge würden diese Auskünfte nicht als Vertrauensgrundlage taugen. Zudem sei der Beschwerdeführer weder Adressat noch Verfasser der E-Mail-Schreiben, und die Bestandesaufnahme sei weder unter Beteiligung der verfügenden Behörde noch des Bau- und Umweltdepartements vorgenommen worden.