Zum Vertrauensschutz entgegnet die Standeskommission Appenzell I.Rh., der Kontakt mit Behörden und die aus den Umständen abgeleitete Überzeugung, rechtmässig zu handeln, reiche nicht aus, um eine fehlende schriftliche Bewilligung zu ersetzen oder eine Vertrauensgrundlage zu schaffen. Zudem würden die Nachweise dafür fehlen, was zwischen wem wann besprochen worden sei. Anhand des E-Mail-Verkehrs vom Januar 2020 zwischen E. und Bauherr Ruedi Ulmann sowie der Bestandesaufnahme der Strasse u. vom 2. März 2020 könne keine Vertrauensgrundlage konstruiert werden.