Auch dies sei protokolliert worden. Deshalb werde beantragt, die Protokolle des Bezirksrats B. nachzureichen, mit Möglichkeit der Ergänzung der Beschwerde, sobald diese vorlägen. D. habe in der Folge auch Dritten gegenüber die Auskunft erteilt, die Ablagerung sei bewilligt und für die Verlegung der Strasse notwendig. Aus all diesen Kontakten mit dem Bezirksrat B. habe der Beschwerdeführer gefolgert, dass er sich im Rahmen der Bewilligung bewege. D. sei überdies Mitglied und Präsident der verfügenden Behörde