Sodann hätten sowohl die Baukommission Inneres Land AI wie auch das Bau- und Umweltdepartement erklärt, sie hätten nie die Auskunft erteilt, dass die Ablagerung von zugeführtem Material zulässig sei. Nicht der Bezirksrat, sondern das Bau- und Umweltdepartement sei für die Erteilung der raumplanerischen Bewilligung und die Baukommission Inneres Land AI für die baupolizeiliche Bewilligung zuständig.