Ein Bedarf an Schüttmaterial bei der Linienführung gemäss dem Gesuch um Verschiebung des Einlenkers vom 7. Oktober 2021 habe die C. AG im Bericht vom 11. Januar 2022 auf rund 800 m3 geschätzt. Die Betriebsnotwendigkeit und Zonenkonformität der bereits erfolgten Terrainveränderung im Umfang von 14'038 m3 könne deshalb nicht aus der Verschiebung des Einlenkers abgeleitet werden. Es seien keine Gründe erkennbar, weshalb – mit oder ohne Verschiebung des Einlenkers – eine Betriebsnotwendigkeit für eine Terrainveränderung im Umfang von 14'038 m3 bestehen solle.