fügung herzustellen bzw. das von fremden Baustellen zugeführte Aushubmaterial im Umfang von 14'038 m3 zu entfernen. Davon könne eine Restmenge von höchstens 800 m3 so lange vor Ort belassen werden, bis der definitive Verlauf der Zufahrtsstrasse feststehe. Das restliche für die Verlegung der Zufahrt und Anpassung des Geländes zwischen Zufahrt und Gebäude nicht mehr benötigte Material sei fachgerecht zu entsorgen.