5. Mit Schreiben vom 24. Februar 2022 teilte das Bau- und Umweltdepartement A. mit, dass aus dem einverlangten Bericht der C. AG hervorgehe, dass zusätzlich zu den im Zusammenhang mit den am 29. März 2017 bewilligten Terrainveränderungen nochmals knapp 14'000 m3 Aushubmaterial zugeführt worden seien. Es sei deshalb im Moment nicht möglich, das Baugesuch Nr. y. zu beurteilen. A. wurde mit gleichem Schreiben 1 - 15 aufgefordert, der zuständigen Bewilligungsbehörde für die unbewilligte Aushubdeponie ein nachträgliches Baugesuch einzureichen.