2. Mit Verfügung der Baukommission Inneres Land AI vom 10. April 2017 resp. mit Gesamtentscheid des Bau- und Umweltdepartements vom 29. März 2017 wurde das Baugesuch unter Auflagen bewilligt. In Ziffer 4.2. des Gesamtentscheids wurde festgehalten, dass nur reines, vor Ort ausgehobenes Material abgelagert werden dürfe. Das Einbringen von zugeführtem Material oder Fremdstoffen sei untersagt. Ziffer 7.1. hielt fest, dass bei der Aushubdeponie der neue Terrainverlauf an den Bestehenden anzupassen sei. Es dürfe kein zusätzliches Material zugeführt werden.