Andererseits musste sich die Beschwerdeführerin seit 2019 nicht mehr stationär behandeln lassen, was ebenfalls gegen eine massgebliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes spricht. In welchen zeitlichen Abständen die Beschwerdeführerin seit Mai 2024 Therapiesitzungen bei Dr. med. D. wahrgenommen hat, wurde weder von diesem noch von der Beschwerdeführerin aufgezeigt. Schliesslich wird von der Beschwerdeführerin nicht angegeben, dass sie sich seit der Begutachtung durch die SMAB AG Bern in ihrer zweiten Ehe nicht in sicherer Umgebung befindet oder gewisse Ereignisse (wie solche, welche Dr. med.