Den Stellungnahmen von Dr. med. F., RAD Ostschweiz, vom 27. Juni 2023 und 29. November 2024 ist deshalb zu folgen, wonach sich der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin seit der Erstellung des Gutachtens durch die SMAB AG Bern nicht chronisch verschlechtert hat und die Kriterien einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht erfüllt sind. Im Gegenteil nimmt Dr. med. D. eine andere Beurteilung desselben medizinischen Sachverhalts vor bzw. stellt eine andere Diagnose nach ICD 11 für dasselbe Beschwerdebild bzw. für dieselben Befunde. Die Intensivierung der Therapie ist den Akten nicht zu entnehmen: