Dies alles spricht gegen eine psychische, physische und emotionale Vernachlässigung der Beschwerdeführerin. Dass sich seit seinem letzten Bericht vom 17. April 2024, in welcher er eine nachhaltige Verbesserung der psychische Verfassung der Beschwerdeführerin festhielt, der Gesundheitszustand verschlechtert haben solle, macht Dr. med. D. nicht geltend, sondern führt gleich selbst wiederum lediglich eine depressive Störung, nicht jedoch eine Depression an. Wiederum zeigt er nicht auf, dass eine zwischenzeitlich intensivierte Behandlung der Beschwerdeführerin erfolgt sei.