Bedürfnisse der Beschwerdeführerin, die zunehmend emotionale, soziale und körperliche Verwahrlosung sowie die Reviktimisierung in der gegenwärtigen Ehe ableite: Vielmehr schildert die Beschwerdeführerin anlässlich der Begutachtung durch die SMAB AG Bern einen geregelten Tagesablauf mit Beginn zwischen 6 und 7 Uhr mit anschliessender Erledigung verschiedener Hausarbeiten, Vorbereiten des familiären Mittagessens um 12 Uhr und nachmittäglichen Spaziergängen und Einkäufen, Abendessen um 18 Uhr und Zubettgehen um 22 bis 23 Uhr. Auch erzählte sie von einer dreiwöchigen Reise nach Bosnien mit dem Auto.