Inwiefern im Unterschied zur Begutachtung durch die SMAB AG Bern eine veränderte gesundheitliche Situation, und nicht nur eine andere Beurteilung derselben gesundheitlichen Situation, vorgelegen habe, kann dem Bericht nicht entnommen werden: Die von Dr. med. D. aufgeführten Symptome der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit den traumatischen Ereignissen während der ersten Ehe waren bereits im Gutachten der SMAB AG Bern beschrieben worden. Er konnte die von ihm erwähnten Befunde mittels Testungen auch nicht objektivieren und kritisierte im Übrigen auch