So könne eine posttraumatische Belastungsstörung (ICD-10: F43.1) von anhaltender Aktivität, welche einzig im Kurzgutachten von Dr. K., Psychiatrie und Psychotherapie, vom 28. Mai 2018 Erwähnung finde, ausgeschlossen werden. Inwiefern im Unterschied zur Begutachtung durch die SMAB AG Bern eine veränderte gesundheitliche Situation, und nicht nur eine andere Beurteilung derselben gesundheitlichen Situation, vorgelegen habe, kann dem Bericht nicht entnommen werden: