Mit den gestellten Diagnosen einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig mittelgradigen Episode mit somatischen Symptomen (ICD-10: F33.11), sowie einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit vordergründig ängstlich-abhängigen Zügen (ICD-10: F61.0) wurden folglich keine wesentlichen und dauerhaften Verschlechterungen des Gesundheitszustands der Beschwerdeführerin festgestellt. Im Vergleich zum Bericht von C. vom 14. Mai 2023, in welchem noch die Diagnose einer schweren depressiven Episode (F 32.2) festgehalten wurde, wurde damit gar eine Verbesserung aufgezeigt.