Die Beschwerdeführerin war seit Januar 2023 einzig fünf Mal, nämlich am 27. Januar 2023, am 10. Februar 2023, am 10. März 2023, am 21. April 2023 und am 24. April 2023, bei C. in Therapie. Ob danach die Therapiesitzungen wöchentlich erfolgt sind, lässt sich den Akten nicht entnehmen. Es ist somit nicht nachvollziehbar, weshalb trotz der angeblich erheblichen Verschlechterung der psychischen Verfassung keine intensivere Behandlung der Beschwerdeführerin erfolgte.