Diesem Arztbericht sind keine konkreten Indizien zu entnehmen, um zu einer anderen Beurteilung als derjenigen der Gutachter der SMAB AG Bern zu kommen. Vielmehr widerspricht er den Angaben der Beschwerdeführerin anlässlich ihrer Begutachtung vom 15. November 2022, seit nunmehr eineinhalb Monaten sei sie aufgrund ihrer Panikattacken - und nicht wegen Arbeitsüberlastung - zu 100% arbeitsunfähig. Die Beschwerdeführerin war seit Januar 2023 einzig fünf Mal, nämlich am 27. Januar 2023, am 10. Februar 2023, am 10. März 2023, am 21. April 2023 und am 24. April 2023, bei C. in Therapie.