Die im Gutachten der SMAB AG vom 4. Januar 2023 nachgewiesenen Verdeutlichungs- und Aggravationstendenzen seien nicht berücksichtigt worden. Aus versicherungsmedizinischer Sicht seien die Kriterien einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht erfüllt. Zudem beziehe die Gutachterin psychosoziale Faktoren wie fehlende Sprachkenntnisse und fehlende Qualifikationsnachweise in der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit mit ein. Aus 11 - 15 Sicht des RAD sei die aktuelle AUF-Beurteilung von Dr. med. G. nicht plausibel und nachvollziehbar.