Zu diesem Bericht äusserte sich Dr. med. F., RAD Ostschweiz, am 27. Juni 2023 dahingehend, als dass sich die Beurteilung auf die subjektiven Angaben der Explorandin, die Selbsteinschätzungsfragebogen sowie auf einen eigenen klinischen Eindruck stütze. Die beklagte Symptomatik sei kaum objektiviert gewesen. Die Gutachterin verzichte auf eine eigene Beurteilung der Funktionseinschränkungen und übernehme die von der Explorandin angegebenen Einschränkungen ohne kritische Auseinandersetzung damit. Die im Gutachten der SMAB AG vom 4. Januar 2023 nachgewiesenen Verdeutlichungs- und Aggravationstendenzen seien nicht berücksichtigt worden.