Eine volle Arbeitsfähigkeit sei ab dem 1. September 2023 rein theoretisch und versicherungsmedizinisch denkbar. Aus fachärztlicher und psychotherapeutischer Sicht sollten folgende Therapieziele verfolgt werden: Fortsetzung der ambulanten fachpsychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung im dreiwöchigen Intervall und der Psychopharmaka-Therapie sowie Etablierung der angstlindernden und schlafanstossenden antidepressiven Medikation.