4. 4.1. Dr. med. G., Psychiatrie und Psychotherapie FMH, Herisau, untersuchte die Beschwerdeführerin am 10. März 2023, somit rund drei Monate nach der Begutachtung durch die SMAB AG Bern, und erstellte am 14. März 2023 ihren Bericht «Plausibilisierung Arbeitsunfähigkeit». Darin stellte sie die Diagnosen einer Traumafolgestörung aufgrund zahlreicher Traumatas in der Kindheit und 1. Ehe (ICD-F43.1) und rez. depressive Störung ggw. mittelgradig mit somatischem Syndrom (F33.11). Eine volle Arbeitsfähigkeit sei ab dem 1. September 2023 rein theoretisch und versicherungsmedizinisch denkbar.