Die Gutachter hielten die objektiven Befunde und die geklagten Beschwerden fest. Sie haben sich mit früheren Einschätzungen anderer Ärzte auseinandergesetzt. Schliesslich wurden sämtliche Fragen der Beschwerdegegnerin und des RAD sowie die damalige Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin beantwortet. Im Übrigen hat die Beschwerdeführerin das Gutachten der SMAB AG Bern nicht substantiiert kritisiert. Das Gutachten ist somit überzeugend und schlüssig.