Gemäss Rücksprache mit Dr. med. D. seien der Beschwerdeführerin die folgenden diagnostischen Kriterien einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung festzustellen: (1) Mehrere, wiederkehrende gravierende Gewalterfahrungen mit Reviktimisierung, (2) Jahrelange intrusive Erinnerungen mit ausgeprägter Affektlabilität sowie jahrelange Albträume und Schlafstörungen, (3) Jahrelange erhöhte Schreckhaftigkeit, die zur Entwicklung einer generalisierten Angststörung geführt habe, (4) Funktionale Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit, Unterwerfung und Vernachlässigung der eigenen Bedürfnisse in der Familie, (5)