Erst nach ICD-11 könne die Symptomatik - unter Mitberücksichtigung der mehreren sehr traumatischen Lebensereignisse und posttraumatischen Symptome unter Berücksichtigung der jahrelangen deutlichen Leistungseinschränkungen der Beschwerdeführerin und sehr eingeschränkten sozialen Kontakten mit zunehmender körperlicher und emotionaler Verwahrlosung - einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung zugeordnet werden. Weil die genannten Begründungen von den RAD-Ärzten offensichtlich bei deren Beurteilung nicht mitberücksichtigt worden seien, könne die von Dr. med.