tomatik auch bei bekannten Traumatisierungen weder von Dr. med. D. noch von C. diagnostisch nach ICD-10 hätte zugeordnet werden können. Erst nach ICD-11 könne die Symptomatik - unter Mitberücksichtigung der mehreren sehr traumatischen Lebensereignisse und posttraumatischen Symptome unter Berücksichtigung der jahrelangen deutlichen Leistungseinschränkungen der Beschwerdeführerin und sehr eingeschränkten sozialen Kontakten mit zunehmender körperlicher und emotionaler Verwahrlosung - einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung zugeordnet werden.