Die im Vorbescheidverfahren eingereichten Arztberichte seien wiederum dem RAD vorgelegt worden, zudem sei durch diesen ein Echtzeit-Behandlungsbericht eingefordert worden. Im Beschwerdeverfahren werde erneut ein Bericht der Klinik E. eingereicht. Auch dieser sei Dr. med. F., RAD, vorgelegt worden, welche sich in ihrer Stellungnahme vom 29. November 2024 fundiert und detailliert zu den medizinischen Einwänden in der Beschwerdeschrift äusserte. Sie halte zusammenfassend an ihrer Einschätzung der vollen Arbeitsfähigkeit fest.