Es sei anerkannt, dass ein Gutachten aufgrund seiner Objektivität und Unabhängigkeit grundsätzlich einen höheren Beweiswert besitze als die Berichte des behandelnden Arztes. Der behandelnde Arzt stehe in einem engen, oft therapeutischen Verhältnis zum Patienten, was die Neutralität seiner Beurteilung potenziell beeinflussen könne. Hingegen sei der Gutachter in seiner Bewertung ausschließlich an die ihm vorliegenden Fakten und medizinischen Standards gebunden, was die Verlässlichkeit und Unparteilichkeit seiner Einschätzungen sicherstellten.