Diese komplexe posttraumatische Belastungsstörung sei im Gutachten der SMAB AG Bern leider bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit nicht berücksichtigt worden. Das Gutachten sei daher fälschlicherweise zum Schluss gekommen, dass die Beschwerdeführerin zu 100% arbeitsfähig sei. Tatsache sei, dass der Beschwerdeführerin aufgrund ihrer ärztlich diagnostizierten Krankheit keine verwertbare Arbeitsfähigkeit auf dem freien Wirtschaftsmarkt attestiert werden könne. Der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin habe sich seit der Erstellung des interdisziplinären Gutachtens durch die SMAB AG Bern chronisch verschlechtert.