Die Beschwerdeführerin habe aber unter ausgeprägter Affektlabilität und Reviktimisierung gelitten, was diagnostisch nach ICD:10 eher einer Persönlichkeitsstörung habe zugeordnet werden können. Erst nach ICD:11 hätten die Affektlabilität (Störungen der Affektkontrolle) und Reviktimisierung sowie die gravierende Selbstwertproblematik bei mehrmals traumatisierten Menschen einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung zugeordnet werden können. Diese komplexe posttraumatische Belastungsstörung sei im Gutachten der SMAB AG Bern leider bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit nicht berücksichtigt worden.