Die Diagnoseänderung lasse sich wie folgt erklären: Gemäss zahlreichen Studien würden die Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung spätestens sieben Jahre nach der Traumaexposition auftreten. Ausserdem trete eine posttraumatische Belastungsstörung nach dem Ereignis der aussergewöhnlichen Bedrohung (meistens einmalig) auf, was bei der Beschwerdeführerin nicht der Fall gewesen sei.