So handelt es sich bei der Medizin um eine internationale Wissenschaft, weshalb dieses Fachwissen und die praktische Erfahrung nicht zwingend in der Schweiz erworben worden sein müssen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_767/2019 vom 19. Mai 2020 E. 3.3.2). Vorliegend wurde die Gutachterstelle via SuisseMED@P (Zufallsprinzip) generiert und die interdisziplinäre Gesamtbeurteilung kam nach Konsens-Besprechung zwischen den einzelnen Gutachtern, unter anderem auch Dr. med. I., welcher die medizinische Verantwortung für das Gutachten trägt, zustande.