1.4. Die Beschwerdegegnerin hat der damaligen Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 19. September 2022 mitgeteilt, dass die Begutachtung durch die SMAB AG Bern bzw. die Abklärung Psychiatrie und Psychotherapie durch Dr. med. H. erfolge. Sie wurde darauf hingewiesen, dass Ausstandsgründe gegen eine oder mehrere der genannten Sachverständigen innerhalb zehn Tagen bei der Beschwerdegegnerin schriftlich eingereicht werden könnten und sie ohne Rückmeldung davon ausgehe, dass sie mit den genannten Gutachtern einverstanden sei.