6 - 15 erwecken, dass ihre spezifische Situation nicht angemessen berücksichtigt worden sei. Die Schweiz und Deutschland verfügten über unterschiedliche Sozial- und Gesundheitssysteme, welche sich in der Praxis und in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen stark unterscheiden würden. Diese Unterschiede könnten zu abweichenden Einschätzungen führen, was insbesondere bei IV-relevanten Beurteilungen problematisch sein könne.