1. 1.1. Die Beschwerdeführerin wirft Fragen zur Unabhängigkeit und Objektivität des Gutachtens der SMAB AG Bern vom 4. Januar 2023 auf. So praktiziere der für das psychiatrische Gutachten zuständige Sachverständige Dr. med. H. offenbar üblicherweise in Hamburg. Es sei davon auszugehen, dass dieser nur während einer beschränkten Zeit im Jahr in der Schweiz als Gutachter tätig sei und sonst keinen weiteren Bezug zur Schweiz habe und entsprechend mit den schweizerischen Gepflogenheiten zu wenig vertraut sei.