bestrebens erwecke und daher wenig plausibel erscheine. Diese Einschätzung sei durch auffällige Ergebnisse in den testpsychologisch durchgeführten standardisierten Leistungsvalidierungsverfahren gestützt worden. Darüber hinaus habe in Anbetracht der labortechnisch festgestellten Befunde der begründete Verdacht auf eine zumindest teilweise unregelmässige Medikamenteneinnahme erhoben werden müssen, sodass die Präsenz eines authentischen Leidensdrucks als unwahrscheinlich erachtet worden sei. (…) III.