Die Arzttermine hätten weiterhin im Abstand von zwei bis drei Wochen stattgefunden, teilweise mit größeren Abständen (z.B. vom 12. Januar bis 30. März 2023, vom 13. April bis 14. Mai 2023 und vom 5. Juli 2023 bis 28. September 2023). Es habe keine teilstationären oder stationären Behandlungen gegeben. Auch die medikamentöse Therapie sei seit 2018 bis April 2024 unverändert fortgeführt worden, was bei einer relevanten und anhaltenden Verschlechterung des Zustands nicht nachvollziehbar sei. Um die Arbeitsfähigkeit zu beurteilen, reiche eine allein ärztlich gestellte Diagnose nicht aus.