Laut der Plausibilisierung der Arbeitsfähigkeit vom 14. März 2023 durch Frau Dr. G., Fachärztin für Psychiatrie, sei eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit festgestellt, prognostisch eine vollständige Arbeitsfähigkeit ab dem 1. September 2023 als möglich erachtet worden. Obwohl der Zustand der Versicherten als verschlechtert beschrieben worden sei, seien die Behandlungsmethoden nicht intensiviert worden. Die Arzttermine hätten weiterhin im Abstand von zwei bis drei Wochen stattgefunden, teilweise mit größeren Abständen (z.B. vom 12. Januar bis 30. März 2023, vom 13. April bis 14. Mai 2023 und vom 5. Juli 2023 bis 28. September 2023).