Eine rasche Entwicklung der Verwahrlosung seit März 2023, die auf eine vor mehr als 20 Jahren stattgefundene Traumatisierung zurückgeführt werden solle, erscheine aus versicherungsmedizinischer Sicht überwiegend unwahrscheinlich. Dass sich der Zustand der Versicherten seit der Erstellung des Gutachtens durch die SMAB AG Bern chronisch verschlechtert habe, könne nicht bestätigt werden. Laut der Plausibilisierung der Arbeitsfähigkeit vom 14. März 2023 durch Frau Dr. G., Fachärztin für Psychiatrie, sei eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit festgestellt, prognostisch eine vollständige Arbeitsfähigkeit ab dem 1. September 2023 als möglich erachtet worden.