Die im Arztbericht vom 21. Oktober 2024 erhobenen Befunde seien auch im Gutachten erwähnt worden; der Gutachter sei jedoch zu einer anderen Beurteilung desselben medizinischen Sachverhalts aus der Perspektive der Versicherungsmedizin gekommen. Zusammenfassend stünden die neuen Befunde im Widerspruch zu den in den Akten vorhandenen Befunden (einschliesslich anderer Arztberichte und der Plausibilisierung der Arbeitsfähigkeit vom 14. März 2023). Eine rasche Entwicklung der Verwahrlosung seit März 2023, die auf eine vor mehr als 20 Jahren stattgefundene Traumatisierung zurückgeführt werden solle, erscheine aus versicherungsmedizinischer Sicht überwiegend unwahrscheinlich.