In keinem der Berichte sei ein mangelnder Pflegezustand, ein unzureichender Ernährungszustand, unpassende Kleidung oder soziale Isolation beschrieben worden. Die Versicherte präsentiere sich in der gutachterlichen Situation in einem guten Allgemein- und Pflegezustand und trage angemessene Kleidung und Schuhwerk. Bei zwei von vier gutachterlichen Untersuchungen sei die Versicherte von ihrem Sohn begleitet worden, und die Interaktion sei als ungestört beschrieben worden. Die im Arztbericht vom 21. Oktober 2024 erhobenen Befunde seien auch im Gutachten erwähnt worden;