Die von Dr. med. D. beschriebenen Symptome einer komplexen posttraumatischen Störung seien im Gutachten anamnestisch erwähnt und ausführlich diskutiert worden, hätten jedoch in der gutachterlichen Situation und unter Berücksichtigung der Aktenlage nicht bestätigt und es hätten keine Hinweise auf das Vorliegen einer PTBS festgestellt werden können. Es sei unklar, was Dr. med. D. mit «der totalen Vernachlässigung der eigenen Bedürfnisse» und «der zunehmenden emotionalen, sozialen und körperlichen Verwahrlosung» meine, da diese Begriffe in seinem Bericht nicht näher erläutert würden.