Gegen diese Verfügung reichte der Rechtsvertreter von A. (folgend: Beschwerdeführerin) am 24. Oktober 2024 beim Kantonsgericht, Abteilung Verwaltungsgericht, Beschwerde ein und stellte die Rechtsbegehren, die Verfügung sei aufzuheben und ihr sei ab 25. August 2017 eine ganze IV-Rente auszurichten, eventualiter sei ein erneutes ärztliches Gutachten einzuholen in Bezug auf neu diagnostizierte Krankheiten, insbesondere betreffend die posttraumatische Belastungsstörung (ICD-11: 6b41). Gleichzeitig reichte er den an die Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters adressierten Bericht von Dr. med. D., Klinik E., vom 21. Oktober 2024 ein.