Diese Einschätzung sei durch hochauffällige Resultate in den testpsychologisch durchgeführten standardisierten Leistungsvalidierungsverfahren gestützt worden. Darüber hinaus habe in Anbetracht der sich labortechnisch aufzeigenden Befunde der begründete Verdacht auf eine zumindest anteilig unregelmässige Medikamenteneinnahme erhoben werden müssen, so dass die Präsenz eines authentischen Leidensdrucks als unwahrscheinlich erachtet worden sei.