Die Angaben der Versicherten wirkten im Rahmen ihrer durch verschiedene neurotische Faktoren beeinflussten Primärpersönlichkeitsstruktur aus klinischer Sicht erheblich überlagert von einem ausgeprägt subjektiv determinierten Bewertungshorizont im Ausmass eines bewussten Verdeutlichungsbestrebens und deshalb wenig plausibel. Diese Einschätzung sei durch hochauffällige Resultate in den testpsychologisch durchgeführten standardisierten Leistungsvalidierungsverfahren gestützt worden.