Da zusammenfassend von nicht-authentischen kognitiven Befunden auszugehen gewesen sei, habe sich eine adäquate Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus neuropsychologischer Sicht als nicht möglich erwiesen. Ein im Rahmen der klinisch-psy- chiatrischen Untersuchung durchgeführter standardisierter Beschwerdevalidierungstest [SRSI «Self-Report Symptom Inventory»] habe, bei alIseits hochauffälligen Parametern, den faktischen Beweis einer nicht-authentischen Beschwerdeschilderung erbracht.