2 - 15 Voraussetzung als wahrscheinlich anzunehmen, insoweit die bezeichneten Auffälligkeiten nicht vollständig durch eine schwere, mit einer kognitiven Beeinträchtigung verbundene psychiatrische, neurologische oder andere medizinische Störung hätten erklärt werden können. Da zusammenfassend von nicht-authentischen kognitiven Befunden auszugehen gewesen sei, habe sich eine adäquate Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus neuropsychologischer Sicht als nicht möglich erwiesen.